Brauchtumsfeuer jetzt beim Ordnungsamt anmelden
Pressestelle der Stadt Coesfeld vom 19.03.2026
COESFELD Auch in diesem Jahr wird man am Ostersonntag in den Außenbezirken Coesfelds wieder Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen beobachten können. Erlaubt sind dabei nur Feuer, die einen Mindestabstand von 100 Metern zu Gebäuden haben. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Recht.
Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, wenn es etwa von einer Kirchengemeinde ausgerichtet wird, einem Verein oder einer Nachbarschaft. Es muss sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, die für alle Interessierten zugänglich ist.
Anmeldungen von Osterfeuern ab sofort an die Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht/Feuerwehr, und zwar per E-Mail an: fw-anmeldung@coesfeld.de Die Anmeldefrist endet Montag (30.03.) um 16 Uhr.
Zum Thema Osterfeuer:
Privatpersonen, Cliquen oder Clubs können keine Osterfeuer-Erlaubnis erhalten. Auch familiäre Feuer sind nicht zulässig Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dürfen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren.
Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.
Der Fachbereich Ordnung und Recht und die Feuerwehr Coesfeld geben daher diese Sicherheitstipps zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Vorgaben zum Osterfeuer an die Hand:
- Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Recht / Feuerwehr, 48653 Coesfeld, rechtzeitig anzumelden. Angegeben werden müssen dabei der Ort und die ungefähre Größe des Osterfeuers, die geplante Abbrennzeit sowie zwei volljährige verantwortliche Ansprechpartner und telefonischer Erreichbarkeit (Handy-Nummer). Diese Personen müssen auch beim Osterfeuer vor Ort sein.
- Verwenden Sie nur trockene Strauch-, Baumschnitte, Reisig und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe und zur Vermeidung von giftigen Gasentwicklungen. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben in einem Osterfeuer nichts verloren und dürfen nicht verbrannt werden.
- Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
- Halten Sie wegen Rauch und Hitze sowie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (z. B. mind. 100 m von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen, mind. 100 m von Hochspannungsleitungen, mind. 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen etc.) wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist.
- Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko! Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig.
- Das Osterfeuer (offenes Feuer) muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
- Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
- Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
- Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
- Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (d. h. einen Fahrweg von mind. 3,50 m Breite).
- Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen sollte nur primär abgelöscht werden. Längere Kühlung führt zur Unterkühlung der betroffenen Person. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
