Feuerwehr Coesfeld

Rauchmelder können Leben retten

Coesfeld. Die Zigarette im Bett, die nicht ausgeschaltete Herdplatte, die herunter gefallene Kerze: immer wieder passiert es – und insbesondere nachts reißt einem ein Feuer manchmal nicht einmal aus dem Schlaf. Schnell ersticken Betroffene dann an giftigen Rauchgasen.
Ein Rauchmelder hätte ihr Leben retten können. Auch Nicht-Neubauten müssen damit bis Ende des Jahres in NRW nun ausgerüstet werden. „Eigentümer sind verpflichtet, die Anlagen bis Ende 2016 einzubauen“, sagt Ludger Brinkmann von der Bauaufsicht des Kreises Coesfeld.
Eine behördliche Kontrolle sei zwar nicht vorgesehen, aber im Falle eines Falle sei es möglich, dass der Eigentümer bei einem Brand mit zur Verantwortung gezogen werde, wenn kein Feuermelder eingebaut gewesen sei.

  • Welche Räume innerhalb einer Wohnung müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein?
    Laut Bauministerium NRW: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen. Auch Wohnräume, die regelmäßig zu Schlafzwecken genutzt werden, wie z.B. Einzimmerappartements, sind Schlafräume.
  • Müssen auch Einfamilienhäuser mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
    Ja.
  • Welche Rauchmelder dürfen verwendet werden?
    Nur Brandmelder, die nach der DIN EN 14604 in Verkehr gebracht wurden und ein entsprechendes CE-Zeichen tragen. Eine technische Lösung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben, so dass der Mindestschutz mit batteriebetriebenen Brandmeldern ausreichend ist.
  • Wer ist zuständig, wenn Rauchwarnmelder defekt sind?
    Für den Ersatz ist der Bauherr oder der Eigentümer zuständig.
  • Was ist mit bereits installierten Meldern?
    In bestehenden Wohnungen bereits vorhandene Rauchmelder dürfen weiterhin benutzt werden. Sofern ein Mieter schon selber Melder installiert hatte, sollte sich der Eigentümer von der ordnungsgemäßen Ausstattung und Betriebsbereitschaft überzeugen.
  • Entstehen Kosten, wenn durch einen Fehlalarm die Nachbarn die Feuerwehr verständigen?
    Beim Fehlalarm eines Rauchwarnmelders ist nicht zu befürchten, dass seitens der Feuerwehren Kosten für den Einsatz erhoben werden.
  • Wer bezahlt die Reparatur, wenn die Feuerwehr bei einem Fehlalarm die Wohnungstür aufbricht?
    Grundsätzlich der Wohnungseigentümer.
  • Was ist mit Versicherungen, wenn kein Feuermelder installiert wurde?
    Da Sachschäden vom Schutzzweck des Gesetzes nicht erfasst sind, kann zumindest gegen Versicherungsklauseln von Sachversicherungen nicht verstoßen werden. Allenfalls bei Haftpflichtversicherungen wären Kürzungen beim Versicherungsschutz denkbar, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde, wie das Ministerium weiter informiert.
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